Eines vorweg ..

Hundetrainer, Hundeerzieher, Hundeausbilder, Verhaltenstherapeut einer Hundeschule und der Hundetherapeut sind nach wie vor keine geschützten Berufe. Jeder darf sich so nennen, auch ohne jegliche Qualifikation, Fortbildung oder Weiterbildung. Als Ausbilder für Diensthund- und Spürhundführer der Polizei verfüge ich sowohl über die Qualifikationen, als auch über das notwendige Wissen im Lernverhalten der Hunde.
Darüber hinaus kann bei mir, als anerkannte sachverständige Stelle des Landes NRW, die Sachkunde für alle Hunde erworben werden. Selbstverständlich bin ich ebenso autorisiert, eine Sachkunde und Verhaltensprüfung für Hunde aller Rassen ugs. Hundeführerschein, gem. § 10 LHundG NRW, Maulkorb- und Leinenbefreiung, abzuprüfen.
Als Kunde entscheiden Sie, wem sie ihr Vertrauen für diese schwierige Aufgabe schenken.