Ausbildung Hundetrainer, was man wissen sollte!
Ausbildung zum Hundetrainer, Hundeerzieher, Hundeausbilder, Verhaltensberater und der Hundetherapeut einer Hundeschule sind nach wie vor keine geschützten Berufe.
Jeder darf sich so nennen, auch ohne jegliche Qualifikation, Fortbildung oder Weiterbildung.
Als Kunde entscheiden Sie, wem Sie das Vertrauen für diese schwierigen Aufgaben schenken.
Wissen von dem Sie heute profitieren.
Aufgrund langjähriger Erfahrung im Diensthundwesen als Ausbilder und Prüfer in einer Diensthund haltenden Behörde, zgl. Ausbilder für Diensthund- und Spürhundführer verfüge ich sowohl über die staatlichen Qualifikationen, als auch über das notwendige Fachwissen im Umgang mit Menschen und Hunden.
Des Weiteren bin ich als fachlich qualifizierter Gutachter für kynologische Fragen und anerkannte sachverständige Stelle gem. LHundG des Landes NRW für Privatpersonen, Behörden und Unternehmen tätig. Als sachverständige Stelle LHundG bin ich autorisiert, in meiner Hundeschule einen behördlich anerkannten Sachkundenachweis für Hunde (große Hunde und Hunde bestimmter Rassen) durchzuführen. Ebenso bin ich legitimiert, eine Verhaltensprüfung mit dem Ziel der Maulkorb- und Leinenbefreiung für Hunde durchzuführen (sog. Listenhunde,Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 LHundG NRW). Als fachlicher Gutachter berate ich Sie ebenso gerne im Bereich der Kynologie und in kynologischen Fragen.
Qualität und Quantität zu einem vernünftigen Preis.
Ich biete Ihnen an, an meinem über Jahre erworbenem Wissen durch Austellung, Wettkämpfe, Diensthundführer und Seminare teilzuhaben:
1. Um Ihren privaten Hund auszubilden
2. Um Ihren dienstlichen Hund auszubilden
3. Um in einer Weiterbildung als Hundetrainer, Hundeerzieher / Verhaltensberater ausgebildet zu werden und sowohl erfolgreich als auch professionell in dieser Branche arbeiten zu können
4. Um für Ihre Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe die notwendige Sachkunde zu erlangen
5. Um Sie mit fachlich qualifizierte Gutachten in kynologischen Fragen zu unterstüzen