Meine Affinität zu Hunden, deren Erziehung und Verhaltenskorrekturen als Hundetrainer, konnte ich durch meine 1998 erworbene Stellung im Diensthundebereich permanent erweitern.
In weiteren dienstlichen Fortbildungen (Lehrgänge über mehrere Monate) erwarb ich unter anderem die Qualifikation als Ausbilder/ Hundetrainer und Prüfer im Diensthundewesen Land NRW. In meiner derzeitigen Funktion liegt es in meinem Aufgabenbereich mich sowohl um den Erwerb veranlagter Hunde zu kümmern, als auch die Ausbildung der Diensthundeführer mit deren Hunden vorzunehmen. Darüber hinaus bin ich autorisiert, die Prüfung zur weiteren Einsatzfähigkeit eines des Diensthundeteams abzunehmen
Meine Qualifikationen/ Vita:
Seit 1998
Diensthundeführer und Prüfer im Diensthundewesen des Landes Nordrhein-Westfalen, es folgten Fortbildungen an verschiedenen Instituten:
Seit 2009
Inhaber der Hundeschule/ der-Hundecoach
Seit 2009
Gutachter /anerkannter Sachverständiger gem. LHundG NRW
Sachverständige Stelle gem. LHundG des Landes NRW
Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Landesamt/ LANUV).
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/dok/sachverstaendige_lhundg_nrw.pdf
Diese Anerkennung durch das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) erhielt ich am 24.08.2009
u.a. für
„Die vom LANUV anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig“ (Quelle LANUV NRW)
Fachlicher Gutachter für Kynologie:
Ferner biete ich fachlich qualifizierte Gutachten im Bereich der Kynologie Hund an, denn sowohl Gerichte, Behörden, Unternehmen als auch Privatpersonen haben die Möglichkeit Sachverständige/ Gutachter zu beauftragen. Sei es um Streitfragen zu klären, oder nur um eine fachliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen zu erhalten.
Für Rechtsfragen die Ihr Anliegen Rund um das Thema Hund betreffen, wenden Sie sich bitte an Kristina Trahms: https://www.hundekanzlei.de
Seit 2014
Zugelassener Trainer gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1Nr. 8 f TSchG (2009-2014 Trainerzulassung durch gewerblicher Anmeldung)
Seit 2015
Dozent/ Referent am Deutschen Institut für Tierpsychologie und Tiernaturheilkunde (DIFT)
https://dift.de/institut/dozenten/
Seit 2015
Prüfer in der Prüfungskommission
am Deutschen Institut für Tierpsychologie und Tiernaturheilkunde (DIFT) für Hundetrainer, Tierpsychologe (Hund) und ganzheitlicher Verhaltenstherapeut (Hund).
Weitere Qualifikationen:
Durch private Fortbildungen erwarb ich meine Trainerberechtigungen im VDH (KFT, DVG) sowie die Trainerlizenz im Agility beim Nationaltrainer ( eigene Hunde wurden in IGP 1-3/ FH I auf, Vereins-, Kreis-, Landes- und Deutsche Meisterschaften geführt).
Darüber hinaus fertige ich als fachkundiger Gutachter für kynologische Fragen entsprechende Gutachten (Privat, Gericht, Unternehmen etc.) und als zugelassener Sachverständiger gem. LHundG des Landes NRW , über die Möglichkeit, Sachkunde und Verhaltensprüfungen ( ugs. Hundeführerschein) gem. LHundG NRW abzunehmen.
… an diesem Wissen lasse ich Sie gerne teilhaben.
Informationen zum Hundetrainer/ Hundetrainerin
Informationen zum Diensthundeführer im Sicherheitsgewerbe